Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 21-0236
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 11.07.2019 Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregeung des ruhenden Verkehrs an.
hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2019 Einrichtung einer Elektro-Ladesäule
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer Elektro-Ladesäule an.
hier: Strapenverkehrsbehördliche Anordnung v. 19.08.2019 Halbseitiges Gehwegparken
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das halbseitige Gehwegparken parallel zur Fahrbahn an.
hier: straßenverkehrsbehördliche Anordnungen vom 16.08.2019 Kenntlichmachung einer Fahrbahnneigung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Kenntlichmachung einer Fahrbahneinengung durch Markieren einer Sperrfläche (VZ-298) an.
hier: straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.04.2019 Einrichtung einer Elektro-Ladesäule
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 Absatz 1g StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulenan.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: Zu 1. Vehrkehrzeichenplan, StvbA Zu 2. StvbA Zu 3. Vz-Plan, StvbA Zu 4. Vz-Plan, StvbA Zu 5. Vz-Plan, StvbA
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |