Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-5818
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Sachverhalt:
Einrichten zusätzlicher Haltestellen (der Buslinie 172) Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten von zusätzlichen Haltestellen für die Buslinie 172 am Fahrbahnrand an.
Einrichten einer Tempo-30 km/h Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung einer Tempo-30 km/h Strecke an.
Einrichten zusätzlicher Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Zusätzliche Einrichten von Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172) an.
Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n:
Anordnungen |
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