Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-5672
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Sachverhalt:
Neuregelung des ruhenden Verkehrs Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n:
Anordnungen
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