Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-5600
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Sachverhalt:
Die Holtkoppelbrücke liegt auf etwa gleicher Höhe mit den Obergeschossen der Häuser im angrenzenden Wohngebiet. Der Schall von fahrenden und rangierenden Fahrzeugen auf der Brücke trägt weithin und führt zu hoher Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Eine Lärmschutzeinrichtung auf der Brücke könnte für Abhilfe sorgen.
Petitum/Beschluss: Der Regionalausschuss möge beschließen, dass die Leitung des Bezirksamts prüfen möge, ob auf der Holtkoppelbrücke in Höhe Holtkoppel 100 ein geeigneter Lärmschutz angebracht werden kann.
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion Thomas KegatCarmen Wilckens Thorsten Schmidt
Anlage/n: Keine |
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