Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-4735
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Sachverhalt: Das Bezirksamt legt ein weiteres Schreiben der Initiative für Parkraum in der Jarrestadt vor.
Das Polizeikommissariat 33 nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Diese Möglichkeit (wie im Schreiben geschildert) wird allenfalls für den Wiesendamm, auf der Seite der Kleingärten gesehen. Auf der Häuserseite gebe es bereits die VZ 315-Regelung, die sich von ihrer Symbolik her auf PKW bezieht. Es gebe aus Sicht der Polizei keine Möglichkeit, für die ganze Jarrestadt diese VZ anzuordnen. Von der Beschilderungsdichte könnten 5-8 der Mikrobaumscheiben am Nordrand des Wiesendamms mit einer derartigen VZ-Kombination (VZ 314 mit ZZ 1048-10) bestückt werden. ABER: Die Beschilderung bedeutet auch, dass Klein-LKW u.a. von örtlichen Gewerbetreibenden und Motorräder dort nicht mehr geparkt werden dürfen.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Anlage/n: Schreiben vom 23.08.2017
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