Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-3194
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Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 davon Kenntnis genommen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Süd 35 öffentlich ausgelegt werden soll.
Hintergrund
Historie: 25.09.2014 StekAAufstellungsinformation 18.12.2014StekAZustimmung zur Öffentlichen Plandiskussion 26.02.2015StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD) 26.03.2015StekAAuswertung ÖPD 09.04.2015 StekAAuswertung ÖPD öffentlich, Anträge 30.04.2015 StekAAuswertung ÖPD öffentlich, Anträge 18.06.2015 StekA Auswertung ÖPD öffentlich, Anträge
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Barmbek-Süd 35 soll Baurecht für Wohngebäude geschaffen werden. Insgesamt sind ca. 150 Wohneinheiten geplant, von denen mindestens 30% im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden sollen.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:
Allgemeines Wohngebiet Da in den allgemeinen Wohngebieten gemäß § 2 Nr. 1 der Verordnung im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, wird ausschließlich eine Wohnnutzung realisiert werden.
Zur Sicherung des städtebaulichen Konzepts werden auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (auch städtebaulich-freiraumplanerischer Funktionsplan genannt) die überbaubaren Flächen im Plangebiet als Baukörperfestsetzung ausgewiesen. Das Bebauungskonzept sieht partiell die Über- und Unterbauung einer privaten Straßenverkehrsfläche vor. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Ausweisung einer maximalen zulässigen Grundfläche in Verbindung mit der jeweils für jeden Baukörper bzw. jedes Gebäudeteil als Höchstmaß zulässigen Zahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe geregelt.
Das Bebauungskonzept sieht vor, die straßenbegleitende Bebauung entlang der Straße Vogelweide zwischen den Bestandsgebäuden Vogelweide 43 (nördlich des Plangebiets) und Vogelweide 31 (südlich des Plangebiets) zu schließen. Rechtwinklig zur Straße Vogelweide schließt ein zweiter Baukörper unmittelbar an die neue Blockrandbebauung an, der etwa je zur Hälfte fünf- und sechsgeschossig ausgebildet werden soll. Der fünfgeschossige Gebäudeabschnitt wird dabei etwa mittig im Querriegel platziert, um für die nördlich angrenzenden Freiflächen eine adäquate Besonnungssituation sicherzustellen. Ein dritter Gebäuderiegel wird parallel zur U-Bahn-Trasse ausgerichtet. Mit Ausweisung der überbaubaren Fläche für diesen Gebäudekörper wird Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand genommen. Durch den parallel zur Bahn ausgerichteten Gebäuderiegel werden im Zusammenspiel mit den übrigen Gebäudeteilen und der benachbarten Bestandsbebauung zwei vor Straßen- und Bahnlärm abgeschirmte Innenhöfe ausgebildet, so dass lärmberuhigte private Freiflächen sowohl für die Neubebauung als auch für die Bestandgebäude entstehen.
Öffentliche Straßenverkehrsfläche Die Straße Vogelweide wird bestandskonform als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen, da ein Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, um eventuelle Mehrverkehre aus der Entwicklung des Plangebiets auffangen zu können, nicht erforderlich ist.
Hingegen soll die im Süden des Plangebiets befindliche öffentliche Wegeverbindung zwischen Vogelweide und der Hamburger Straße (Flurstück 4763), entsprechend ihrer Bedeutung als fußläufige Zuwegung zum U-Bahnhof Dehnhaide, von derzeit 3,5 m auf 4,5 m zu Lasten des nördlich angrenzenden Flurstücks verbreitert werden.
Private Straßenverkehrsfläche mit Geh- und Fahrrecht Die bislang im Plangebiet bestehende Ausweisung der P+R-Anlage als öffentliche Straßenverkehrsfläche wird entsprechend der planerischen Zielsetzung aufgegeben. Die nördliche Fahrgasse der P+R-Anlage muss jedoch als Erschließungsfläche für die Flurstücke 2708, 607, 608, 609, 610 und 612 sowie für die Hamburger Hochbahn AG (HHA) erhalten bleiben. Der Nutzerkreis der Verkehrsfläche ist somit von vornherein eingrenzbar. Aufgrund der fehlenden öffentlichen Erschließungs- und Verkehrsfunktion ist daher eine Ausweisung als private Straßenverkehrsfläche mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der oben genannten Flurstücke und der HHA sachgerecht.
Wesentliche Unterschiede zur Planfassung der frühen Bürgerbeteiligung:
Planzeichnung:
Die Anlagen entsprechen den Verschickungsunterlagen der Kenntnisnahmeverschickung vor öffentlicher Auslegung.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n:
Plan, Funktionsplan Verordnung Begründung
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