Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-3066
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Sachverhalt:
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich, nach Widmung und Endausbau, die Aufstellung und Markierung von Verkehrszeichen an.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Anlage/n:
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.05.2016 |
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