Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-2747
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Sachverhalt:
Siehe Anlage zu Frage 1.
Arbeitnehmer 730,82 Planstelle 318,6 Gesamtergebnis 1049,42
a) Wie sieht das Arbeitsvolumen für Bürgerbesuche etc. laut Planung aus? Bitte den Zeitraum 2011 – 2015 angeben.
Das Arbeitsvolumen ergibt sich aus den Öffnungszeiten. Gemäß der Geschäftsordnung für die Bezirksämter (in der Fassung vom 01.02.2009) wird in den Kundendienststellen (Kundenzentren, Soziale Dienstleistungszentren (SDZ), Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ)) eine Mindestöffnungszeit von 26 Wochenstunden angeboten. Abweichend davon bietet das Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) eine Öffnungszeit von 24 Wochenstunden an. Darüber hinaus haben folgende Dienststellen erweiterte Servicezeiten: Das Kundenzentrum Hamburg-Nord mit 30 Wochenstunden, die Kundenzentren Fuhlsbüttel und Barmbek-Uhlenhorst mit 29 Wochenstunden und das WBZ mit 28 Wochenstunden.
b) Wie viele Planstellen sind dafür exakt vorgesehen und wie viele davon sind mit dem heutigen Stand auch wirklich besetzt? Bitte als Organigramm darstellen.
Für das oben genannte Arbeitsvolumen sind folgende Stellen ausgebracht: Kundenzentren: 42,25 Stellen Organigramm siehe Anlage.
c) Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Meinung, dass das ausreicht?
Ja.
Siehe Anlage zu Frage 4.
Siehe Anlage zu Frage 5.
Siehe Anlage zu Frage 6. Wiederbesetzungen sind bei entsprechendem Bedarf erfolgt.
Siehe Anlage zu Frage 7. Wiederbesetzungen sind bei entsprechendem Bedarf erfolgt.
Siehe Anlage zu Frage 8. Wiederbesetzungen sind bei entsprechendem Bedarf erfolgt.
Siehe Anlage zu Frage 9. Wiederbesetzungen sind bei entsprechendem Bedarf erfolgt. Wegen der geringen Anzahl an Kündigungen können aus Gründen des Datenschutzes keine genauen Angaben über die Kündigungsgründe gemacht werden.
Siehe Anlage zu Frage 10. Wiederbesetzungen sind bei entsprechendem Bedarf erfolgt.
a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum jeweils nicht?
Zu 11a-b: Ja (vgl. Frage 3c). Für die akuten Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang Flüchtlinge und Wohnungsbau werden dem Bezirksamt die erforderlichen Personalmittel zugewiesen.
a) Wie viele dieser Stellen befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren?
Zu 12 und 12a: Siehe Anlage zu den Fragen 12 und 12 a (alle Stellen befinden sich im Ausschreibungsverfahren = 18 Stellen).
b) Für wie viele Stellen ist keine Nachbesetzung geplant? Bitte nach Fachamt auflisten.
Alle notwendigen Wiederbesetzungen werden zeitnah durchgeführt.
c) Wie viele Stellen wurden jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 frei (Bitte auch in Vollzeitäquivalenten (kurz: VZÄ) angeben)?
Für den Zeitraum 2011 bis 2013 liegen keine Daten vor.
105,23 VZÄ in 2014 110,96 VZÄ in 2015.
d) Wie viele dieser Stellen wurden jeweils nicht wieder besetzt (Bitte auch in Stellenäquivalenten angeben)?
Siehe Antwort zu 12b.
e) Wie viel Zeit verging in den Jahren 2011 - 2015 durchschnittlich vom Ausscheiden einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters bis zur Neubesetzung der Stelle? Bitte auflisten nach Fachamt.
Vom Ausscheiden einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters bis zur Neubesetzung der Stelle vergingen in den Jahren 2011 – 2015 durchschnittlich ca. 6 Monate.
f) Wie viele befristete Einstellungen von Personal zur Unterstützung haben in den Jahren 2011 – 2015 zu welchem Thema aus welchem Grund stattgefunden?
Siehe Anlage zu Frage 12f.
a) Wenn ja, anhand welcher Kennzahlen kann das hier verdeutlicht werden? b) Wenn nein, was sind die Gründe dafür - und was hat der Herr Bezirksamtsleiter unternommen, um dieses abzustellen, und die 100%ige Bearbeitung aller Vorgänge sicherzustellen?
Zu 13a-b: Siehe Antwort zu Frage 11. Kennzahlen liegen nicht vor.
Alle.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen ihre Aufgaben im Hauptamt.
Wenn ja wann, in welcher Abteilung und mit welchem Ergebnis jeweils?
Fehlanzeige.
a) Welche Sofortmaßnahmen werden bei erhöhtem Krankenstand eingeleitet, wird z.B. auf Mitarbeiter aus anderen Bezirksamtsstellen zurückgegriffen? b) Wenn ja, wie wird die dann dort entstehende Lücke gefüllt? c) Oder wird in solchen Fällen mit Zeitarbeitspersonal gearbeitet? d) Wenn ja, wie viel Personal wurde durch Zeitarbeitsfirmen in den Jahren 2011 – 2015 eingesetzt? e) Wenn nein, warum nicht?
Zu 17a-e: Siehe Anlage zu den Fragen 17a-e.
*teilweise kollektive Zählung in den Fachbereichen und nicht pro Mitarbeiter.
Mit Bekanntgabe von Rückstandsmeldungen werden durch die Vorgesetzten die möglichen Maßnahmen zur Entlastung getroffen. Eine inhaltliche Fortdauer wird damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Nr. 3.1.2 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter verpflichtet, ihre Vorgesetzten über drohende größere Arbeitsrückstände zu unterrichten. Vor diesem Hintergrund hält das Bezirksamt grundsätzlich jede Rückstandsanzeige für inhaltlich begründet.
Die Reaktionen hängen vom Einzelfall ab, der durch den jeweils zuständigen Vorgesetzen zu lösen ist.
11.04.2016
Harald Rösler
Anlage/n:
Anlage zu Frage 1 Anlage zu Frage 3b Anlage zu Frage 4 Anlage zu Frage 5 Anlage zu Frage 6 Anlage zu Frage 7 Anlage zu Frage 8 Anlage zu Frage 9 Anlage zu Frage 10 Anlage zu den Fragen 12 und 12a Anlage zu Frage 12f Anlage zu den Fragen 17a-e |
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