Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-1921
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Sachverhalt:
In den Anfragen nach § 27 an die Finanzbehörde (Drucksachen 20-0697 & 20-1002) fragten wir nach leerstehenden Gebäuden im Bezirk Hamburg-Nord, die unter der Verwaltung des Bezirksamtes stehen. Hintergrund der Anfragen war der Wunsch dabei mitzuhelfen Leerstände im Bezirk besser zu nutzen. Dies wäre beispielsweise als Ateliers für KünstlerInnen, Probenräume für Bands oder Arbeitsräume für Vereine und soziale Einrichtungen denkbar.
Auch in der zweiten Anfrage an die Finanzbehörde verweigerte diese eine über Gesamtzahlen an Räumlichkeiten und Quadratmetern hinausgehende Antwort. Selbst eine vorgeschlagene Form der Anonymisierung wurde lapidar abgelehnt, hier ohne genaue Begründung. Insgesamt zog sich die Finanzbehörde in beiden Antworten auf eine mögliche "Gefährdung der inneren Sicherheit i.S.d. §6 Abs. 3 Nr. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz" zurück. Man befürchte eine "Gefahr für Leib und Leben der Bediensteten der Polizei", da es sein könne, dass durch eine Offenlegung der Räumlichkeiten diese besetzt werden könnten.
Diese Argumentation ist kaum nachvollziehbar. So ist zum einen ein Leerstand in den meisten Fällen schon durch bloße Sichtprüfungen offenkundig, wodurch die Öffentlichkeit von den meisten Leerständen sicherlich jetzt schon Kenntnis besitzt und die Häuser jederzeit besetzt werden könnten. Eine transparente Offenlegung der Räumlichkeiten gegenüber den Bezirksabgeordneten könnte hier sogar eher dafür sorgen, dass die Räumlichkeiten häufiger genutzt werden würden, sie dadurch weniger oft leer stünden und sie damit auch nicht besetzt werden könnten.
Darüber hinaus stellt die Argumentation der Finanzbehörde auch die Kapitulation der Stadt vor Hausbesetzungen dar, wenn die Stadt die Leerstände gegenüber den Bezirksabgeordneten unter Verschluss hält und diese dadurch nicht adäquat ihrer Arbeit nachgehen können.
Darüber hinaus kritisieren wir die Verbindung von Hausbesetzungen mit einer direkten Gefahr für das Leib und Leben von Bediensteten der Polizei. So sind viele Hausbesetzungen friedlicher Natur. Ein Beispiel hierfür ist die Besetzung des Gängeviertels, die in einer Kooperation der Stadt mit den aktuellen NutzerInnen sowie einer Öffnung der Räumlichkeiten für interessierte Menschen, teilweise mittels Veranstaltungen und Führungen, endete.
Vollends unverständlich ist für uns die Antwort der Finanzbehörde, warum auch durch eine vollständige Anonymisierung der Adressen eine Gefahr bestehen soll, dass der Ort der Räumlichkeiten durch die Beschreibung der Räumlichkeiten ermittelbar sein könnte.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Finanzbehörde dafür einsetzen eine Referentin / einen Referenten in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu entsenden, um über die leerstehenden Gebäude im Bezirk unter öffentlicher Verwaltung zu informieren.
Dorle Olszewski Markus Pöstinger Für die Gruppe PIRATEN
Anlage/n:
Keine |
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