Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-1866
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Sachverhalt: Traditionell ist die Überwachung des Verkehrs mit dem Schwerpunkt Verkehrssicherheit Aufgabe der Hamburger Polizei. Immer wieder wird dabei deutlich, dass die konsequente Ahndung von Verstößen insbesondere gegen die Regeln für das Parken von Kraftfahrzeugen mit dem gegebenen Personalbestand und angesichts der vielfältigen anderen Aufgaben der Polizei kaum leistbar ist. Dies gilt vor allem dort, wo es in jüngster Zeit Umbauten und eine Neuorganisation des Straßenraums gab – wie am Mühlenkamp oder der Fuhlsbüttler Straße. Die auf Radschutzstreifen und Radfahrstreifen regelwidrig parkenden bzw. haltenden Fahrzeuge zwingen dort radelnde Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer noch viel zu oft, in die Fahrgasse auszuweichen, um voranzukommen. Auch andernorts regelwidrig abgestellte Kfz, beispielsweise an Feuerwehrzufahrten, Straßeneinmündungen sowie das Halten in zweiter Reihe und das Parken in Ladezonen führen zur Gefährdung und behindern andere Verkehrsteilnehmende. Es ist erklärter Wille der Rot-Grünen Bürgerschaftskoalition, dass die Parkraumüberwachung des Landesbetriebs Verkehr weitergeführt und ausgeweitet wird und dass das illegale Parken und Parken in der zweiten Reihe strenger verfolgt werden soll. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die Polizei aufgrund steigender Anforderungen an die Park- und Straßenraumüberwachung nicht mehr effektiv ihre übrigen wichtigen Aufgaben wahrnehmen kann. Auch der im Zuge der Maßnahmen zur Busoptimierung zwischen Bürgerschaft und Bürgerinitiativen erreichte Kompromiss (Drs. 21/73) sieht vor, stärker als bisher Radfahr- und Schutzstreifen sowie Ladezonen von Falschparkern freizuhalten und gegen Zweite-Reihe-Parker vorzugehen. Der Hamburger Rechnungshof attestierte schon 2007 dem damals amtierenden CDU-Senat, dass „die mit dem Betrieb von Parkscheinautomaten verfolgten verkehrspolitischen Ziele [...] weitgehend nicht erreicht [werden]“ [1]. Auch der 2006 eingeführte kostenintensive Bezirkliche Ordnungsdienst hatte offensichtlich keine Verbesserung bewirken können. Im Dezember 2012 forderte die Bürgerschaft mit Drucksache 20/6252 den Senat auf, die Überwachung des Parkraums – zunächst auf die Innenstadt fokussiert – schrittweise zu intensivieren. Die Kontrolle des bewirtschafteten Parkraums in der innersten Stadt wird inzwischen durch das „Parkraum-Management“ (PRM) des Landesbetriebs Verkehr (LBV) geleistet. Das Projekt soll schrittweise von der City aus in die umliegenden Stadtteile Hamburgs ausgeweitet werden. Aktuell sind für die Parkraumbewirtschaftung ca. 30 Fachkräfte im Einsatz. Im Jahr 2016 sollen perspektivisch 80 Personen für das PRM tätig sein. Zwar werden im Rahmen der Kontrollen auch Verstöße außerhalb des bewirtschafteten Parkraums an die Polizei zur Verfolgung und Beseitigung gemeldet. Akute Gefahrensituationen können jedoch nach wie vor nur von der Polizei durch sogenannte „Ersatzvornahme“ oder ähnliche hoheitliche Maßnahmen beseitigt werden. Konkret bedeutet dies: Soll ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des PRM nicht selbst dafür sorgen, dass dies geschieht, sondern muss die Polizei kontaktieren, die dann eigens dafür anrückt. Das ist umständlich und kostet Arbeitszeit. Wie in vielen anderen Kommunen in Deutschland sollte die Kontrolle des ruhenden Verkehrs speziell dafür vorgesehenen Fachkräften überantwortet und die Polizei dadurch entlastet werden – was ein ggf. erforderliches Agieren der Polizei keinesfalls ausschließen soll. Insbesondere für das Abschleppen von regelwidrig abgestellten Fahrzeugen durch andere als Polizeikräfte fehlt es aktuell an den notwendigen Rechtsgrundlagen. Diese sollten geschaffen werden, um die Polizei zu entlasten und im Ergebnis zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu sorgen. Dafür sollte dann allerdings auch das notwendige Personal bereitgestellt werden, das dann auch besonders in denjenigen Quartieren aktiv werden kann, wo spezielle Problemlagen auftreten. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion Thomas DomresMichael Werner-Boelz Alexander KleinowThorsten Schmidt Christoph Reiffert
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig.
Die Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport hierzu ist als Anlage beigefügt.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
[1] Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, Jahresbericht 2007, S. 110 ff.
Anlage/n:
Keine |
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