Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Auszug - Woermannsweg (Wohnanlage / Schutzinstrumente) hier: Prüfergebnis
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Herr Domres schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Schulz bedankt sich für den Prüfbericht und fragt nach, wieso solche elementaren Daten, wie beispielsweise die Verteilung des Einkommens, bei der Untersuchung nicht zur Anwendung kämen. Er erkundigt sich, ob es, unterhalb der sozialen Erhaltungsverordnungen, rechtliche Möglichkeiten gegen eine Umwandlung gebe.
Frau Ernsing antwortet, dass die Einkommenverhältnisse nicht dargestellt werden können. Erst bei einer vertiefenden Untersuchung würde eine repräsentative Befragung beauftragt und damit die erforderlichen Daten erhoben. Da die Gebäude unter Denkmalschutz stünden, scheide eine "Luxussanierung" ohnehin aus. Eine Umwandlungsverordnung könne erst nach dem Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung aufgestellt werden.
Herr Boltres ergänzt, dass die Kriterien für eine soziale Erhaltungsverordnung dem aktuellen Stand der Wissenschaft zugrunde lägen. Es sei ein Missverständnis, dass mittels einer sozialen Erhaltungsverordnung etwas für den Mieterschutz getan würde. Die Begründung für den Erlass müsse immer städtebaulicher Natur sein, nämlich wenn der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung städtebaulich wichtig sei. Da damit ein massiver Eingriff in Grundeigentum einhergehe, seien die Hürden sehr hoch. Die Umwandlungsverordnung stelle dabei nur ein Zusatzinstrument zur sozialen Erhaltungsverordnung dar, dem auch der Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung erst einmal vorausgehen müsste. Er fügt hinzu, dass eine Umwandlungsverordnung nur für eine Dauer von 5 Jahren gelte und erst nach einer Evaluierung über eine mögliche Verlängerung entschieden werden dürfe. Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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