Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Auszug - Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauGB in Barmbek-Nord Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung
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Frau Ernsing sagt, es seien überwiegend redaktionelle Anmerkungen eingegangen, sodass auf den Arbeitskreis verzichtet werden konnte. Petitum/Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf der Erhaltungsverordnung zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 (1) Satz 1 Nummer 1 BauBG Barmbek-Nord zu empfehlen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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