Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:
Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten:
• Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, dass die Bürgerbeteiligung gem. § 32 BezVG im Bebauungsplanverfahren Winterhude 23 stattfinden kann und von der Möglichkeit der Weisung an das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Abstand genommen wird.
• Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, künftig auf Weisungen gem. § 42 BezVG zu verzichten, wenn nicht tatsächlich ein begründetes gesamtstädtisches Interesse besteht.
• Sich beim Senatsamt dafür einzusetzen, dass vor Erteilung einer Weisung gem. § 42 BezVG der Dialog mit der Bezirksverwaltung und mit der Bezirksversammlung gesucht wird.
• Sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes gem. § 32 BezVG beachtet werden und dieses Instrument der Mitbestimmung, das vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt wurde, nicht leichtfertig außer Kraft gesetzt wird.
Begründung:
Mit dem Bezirksverwaltungsgesetz hat der Gesetzgeber bewusst die Rechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Instrument der Bürgerbeteiligung gestärkt und somit Mitbestimmungsmöglichkeiten an allen Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf durch einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) eröffnet.
Wenn diese Möglichkeiten der Mitbestimmung schon – wie in diesem Fall - bei kleinsten Bauprojekten außer Kraft gesetzt werden, wird die gewollte demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vereitelt und wachsende Politikverdrossenheit von Wählerinnen und Wähler billigend in Kauf genommen.
Mit der inflationären Inanspruchnahme des § 42 BezVG werden auch die Bezirksversammlungen geschwächt und in ihren Rechten beschnitten. Statt diese zu stärken, werden den Bezirksversammlungen hier durch die Hintertür Kompetenzen aberkannt, die ihnen mit dem Bezirksverwaltungsgesetz ausdrücklich übertragen wurden.
Dr. Andreas SchottElisabeth Voet van Vormizeele
Fraktionsvorsitzender