Petitum/Beschluss: 1.Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, welche Vorteile die Umwandlung der Haynstraße im Bereich zwischen der Lenhartzstraße und der Eppendorfer Landstraße in eine Einbahnstraße a) in Fahrtrichtung Lenhartzstraße oder b) in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße bringen würde und welche Auswirkungen sich auf den Verkehr ergeben würden. 2.Die zuständige Fachbehörde wird zudem gebeten, zu prüfen, welche Möglichkeiten der Anordnung des ruhenden Verkehrs sich aus der Anordnung einer Einbahnstraßenregelung im o.g. Bereich der Haynstraße ergeben würden. Mögliche von Anwohnern genannte und zu prüfende Varianten wären unterschiedliche Anordnungen von Längs- und Schrägparken in Kombination. 3.Weiterhin wird die zuständige Fachbehörde aufgefordert, zu prüfen, ob bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im o.g. Bereich ein Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in Fahrtrichtung Lehmweg in die Lenhartzstraße notwendig wird. Damit einhergehend wird die Fachbehörde gebeten, zu prüfen, unter welchen Umständen und zu welchen Kosten, der im Taxistand an der o.g. Stelle vorhandene Rechtsabbieger aus der Eppendorfer Landstraße in die Lenhartzstraße (vor der HypoVereinsbank) für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden kann. 4.Die zuständige Fachbehörde wird nach Abschluss ihrer Prüfungen gebeten, auf Einladung des Vorsitzenden Mitglieds, ihre Ergebnisse in einer Sitzung des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude der interessierten Bevölkerung und den Bezirksabgeordneten vorzustellen. Für Rückfragen der Fachbehörde steht der Antragsteller gerne über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Nord telefonisch zur Verfügung. Ekkehart WersichStefan Niclas Bohlen Fraktionsvorsitzender im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude |